Da sich die Behauptung hartnäckig hält: Nein, der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages behandelt nicht nur die Petitionen, die über das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen kommen:
„Der Ausschuss legt großen Wert darauf, alle Petitionen mit gleicher Sorgfalt zu behandeln, unabhängig von ihrer Veröffentlichung und der Zahl der Mitzeichnungen.“
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html
Das Quorum bewirkt etwas anderes:
„Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 30.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört“ (gleiche Quelle wie oben).
Eine Petition, die über das Quorum geht, hat damit deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Aber bearbeitet werden alle (auch wenn es dann bei einem Teil unverhältnismäßig lange dauern kann).